Senkung der Mehrwertsteuer beim Hauskauf

05.07.2020

Wie wirkt sich die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Hauskauf aus?

Die Kosten für den Erwerb einer Immobilie bestehen neben dem Kaufpreis auch aus den Kaufnebenkosten. Zu den Kaufnebenkosten gehören unter anderem die Kosten für den Immobilienmakler und die Notarkosten. An dieser Stelle wirkt sich die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Hauskauf positiv aus. Aufgrund der Mehrwertsteuersenkung sinken die Kaufnebenkosten für Immobilien.

Die Höhe der weiteren Kaufnebenkosten für die Ämter und vor allem die Grunderwerbsteuer bleiben konstant, da hier keine Mehrwertsteuer anfällt. 

Wann gilt die Mehrwertsteuersenkung?

Die Mehrwertsteuer (auch als Umsatzsteuer bezeichnet) wird von 19% auf 16% und von 7% auf 5% reduziert. Die Mehrwertsteuersenkung gilt vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 für alle in dieser Zeitspanne vollständig erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren.

Beispiel: Mehrwertsteuersenkung beim Hauskauf

Annahme: In guter Lage wird eine Doppelhaushälfte mit 120 m² Wohnfläche, Baujahr 2010, vollunterkellert, in guten Zustand, mit Garage für 400.000 € verkauft.

Nicht alle Kaufnebenkosten unterliegen der Mehrwertsteuer. Hierzu zählen z. B. die Grunderwerbsteuer und die Gerichtskosten. Für die Notarkosten und die Kosten für den Immobilienmakler hingegen fällt Mehrwertsteuer an.

Kaufnebenkosten mit 19% MwSt:

Maklerkosten 4% des Kaufpreises: 16.000 € x 19% = 3.040 €

Notarkosten 1%: 4.000 € x 19% = 760 €

Kaufnebenkosten mit 16% MwSt:

Maklerkosten 4% des Kaufpreises: 16.000 x 16% = 2.560 €

Notarkosten 1%: 4.000 € x 16% = 640 €

In diesem Beispiel werden durch die Senkung der Mehrwertsteuer 600 € beim Hauskauf gespart.

Was ist das Ziel der zeitweisen Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16%? 

Die Bundesregierung hat ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit zahlreichen Maßnahmen beschlossen, um die angeschlagene Wirtschaft zu stärken und die Folgen der Corona-Krise einzudämmen

Eine Maßnahme stellt die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% dar. Auf diese Weise soll die gesamtwirtschaftliche Nachfrage gesteigert und Arbeitsplätze gesichert werden. Ziel ist es, dass die Menschen mögliche Kaufentscheidungen noch im Jahr 2020 fällen und die Anschaffungen nicht ins nächste oder sogar übernächste Jahr verschieben. Allerdings werden Güter und Dienstleistungen nicht zwangsweise günstiger, da die Entscheidung, ob die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergeben wird, den Unternehmen selbst überlassen wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Erfreulicherweise möchten zahlreiche Unternehmen die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben.

Da der effektive Unterschied im Verhältnis zur jeweiligen Kaufsumme eher gering ausfällt, macht sich die Senkung vor allem bei großen Investitionen, wie z. B bei einem neuen Auto, einer neuen Küche, neuen Möbeln, Renovierungen oder eben einer neuen Immobilie bemerkbar.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Bundeshaushalt durch die Senkung  der Mehrwertsteuer um etwa 19,6 Milliarden Euro belastet wird.

Wie gehen wir mit der Mehrwertsteuersenkung um?

Für uns ist es selbstverständlich, dass wir die Mehrwertsteuersenkung 1:1 an unsere Kunden weitergeben. Dadurch vergünstigen sich die Maklerkosten in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Die Corona-Krise können wir nur alle gemeinsam bewältigen. Aus diesem Grund lassen wir gern unsere Kunden von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren.

Schreiben Sie uns gern, was Sie von der zeitweisen Senkung der Mehrwertsteuer halten. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Beitrag in sozialen Medien teilen.