Renovieren bei Auszug – Was ist Pflicht 2025?

Renovierungspflicht beim Auszug: Was regelt das Mietrecht?
Wenn es um die Renovierung beim Auszug geht, stehen Mieter häufig vor Unsicherheiten: Welche Arbeiten sind wirklich notwendig, und welche Anforderungen kann der Vermieter rechtlich stellen? Grundsätzlich gilt: Die Verpflichtung zur Renovierung beim Auszug muss vertraglich im Mietvertrag festgelegt sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren mehrfach zugunsten der Mieter entschieden, was die Anforderungen an Renovierungsarbeiten betrifft. Für 2025 bleibt bestehen, dass viele Klauseln zur Renovierung im Mietvertrag nur dann wirksam sind, wenn sie klar und nicht zu umfassend formuliert sind. Starre Fristen oder Vorgaben für Schönheitsreparaturen, die ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung bestehen, sind unwirksam. Sie sollten Ihren Mietvertrag daher sorgfältig prüfen und sich über die rechtlichen Anforderungen informieren, bevor Sie mit der Renovierung beginnen. Ein Blick auf Angebote und Materialien bei Hagebau.de erleichtert Ihnen zudem die Planung und Umsetzung von notwendigen Arbeiten.
Schönheitsreparaturen: Was gehört dazu und was nicht?
Zu den Schönheitsreparaturen zählen typischerweise Malerarbeiten wie das Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken sowie das Lackieren von Heizkörpern, Fenster- und Türrahmen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist. Diese Arbeiten dürfen jedoch nur dann verlangt werden, wenn die Wohnung tatsächlich Gebrauchsspuren aufweist, die über das normale Maß hinausgehen. Kleinere Gebrauchsspuren, wie leichte Abriebspuren an den Wänden oder normale Abnutzung, gelten als normale Nutzung und müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Auch tiefere Renovierungsarbeiten wie das Abschleifen von Böden oder umfassende Sanitärarbeiten fallen nicht in die Verantwortung des Mieters. Wichtig ist zudem, dass Vermieter keine besonderen Farb- oder Gestaltungsanforderungen für die Arbeiten vorgeben dürfen. Der BGH hat hier festgelegt, dass Mieter ihre Wohnung in "neutralen, für eine Wiedervermietung geeigneten Farben" hinterlassen sollten – also meist in einem hellen oder weißen Anstrich.
Wann besteht eine Pflicht zur Rückgabe in renoviertem Zustand?
Ob eine Wohnung bei Auszug renoviert übergeben werden muss, hängt vom Zustand der Wohnung bei Einzug und der Dauer des Mietverhältnisses ab. Wenn Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, können Sie in der Regel nicht verpflichtet werden, diese renoviert zurückzugeben – es sei denn, eine entsprechende Vereinbarung wurde explizit getroffen. In vielen Fällen genügt es, wenn Sie die Wohnung besenrein hinterlassen, also grob gereinigt, ohne Müll und persönliche Gegenstände. Auch bei langjährigen Mietverhältnissen gilt, dass Schönheitsreparaturen nur erforderlich sind, wenn sichtbare Abnutzungsspuren bestehen. Sollte im Mietvertrag eine Renovierungsklausel festgelegt sein, die Schönheitsreparaturen an klare Fristen bindet, sind solche Klauseln oft unwirksam, da sie unabhängig vom Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichten. Prüfen Sie Ihren Vertrag daher sorgfältig oder ziehen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat hinzu.
Tipps für eine effiziente Renovierung vor dem Auszug
Wenn Sie zur Renovierung verpflichtet sind, können Sie diese mit einer klaren Planung effizient umsetzen. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme und notieren Sie sich die Bereiche, die am meisten Pflegebedarf haben. Wände lassen sich durch einen frischen Anstrich schnell und kostengünstig aufwerten. Verwenden Sie gut deckende Farben, die den Arbeitsaufwand minimieren. Auch das Ausbessern kleiner Löcher oder Risse an den Wänden, die durch Bilderrahmen oder Regale entstanden sind, gehört zu einer ordnungsgemäßen Übergabe. Setzen Sie hierfür Füllmaterial und Schleifpapier ein, um eine glatte Oberfläche zu erzielen. Fenster- und Türrahmen können durch einfaches Abwischen von Verschmutzungen oder ein leichtes Überstreichen in ordentlichen Zustand gebracht werden. Falls Sie Arbeitsmaterialien benötigen, finden Sie bei Hagebau eine breite Auswahl an Renovierungswerkzeugen und Farben, die Ihnen die Arbeit erleichtern.
Übergabeprotokoll und Abnahme: Absicherung für einen reibungslosen Auszug
Für einen reibungslosen Abschluss ist das Übergabeprotokoll bei der Wohnungsabnahme entscheidend. In diesem Protokoll sollten Sie gemeinsam mit dem Vermieter alle wichtigen Punkte zum Zustand der Wohnung festhalten. Notieren Sie hier den Zustand der Wände, Böden, Fenster und Türen und vermerken Sie, ob alle Schönheitsreparaturen den Anforderungen des Mietvertrags entsprechen. Durch ein detailliertes Protokoll lassen sich Missverständnisse vermeiden, da der Zustand bei Übergabe eindeutig dokumentiert ist. Übergeben Sie die Wohnung zudem besenrein, also ohne Müll und persönliche Gegenstände, um eine saubere und ordentliche Atmosphäre zu schaffen. So sichern Sie sich ab, dass Ihre Pflichten bei Auszug vollständig erfüllt sind, und können Streitigkeiten oder etwaige Nachforderungen vermeiden.
Mit einer sorgfältigen Planung und den richtigen Materialien, wie unter anderem auch Spachtelmasse, Abdeckfolie, evtl. Neuer Bodenbelag und Werkzeug wie Bohrmaschine, Wasserwage und Spachtelwird die Renovierung bei Auszug schnell und unkompliziert gelingen. Besuchen Sie Hagebau.de für eine Auswahl an Werkzeugen, Farben und Zubehör, um die letzten Arbeiten an Ihrer Wohnung stressfrei und erfolgreich zu erledigen.
FAQ zum Thema "Renovieren bei Auszug"
1. Muss ich beim Auszug alle Wände weiß streichen?
Nein, die Verpflichtung, alle Wände weiß zu streichen, ist nicht immer rechtlich bindend. Laut Mietrecht sind Sie lediglich verpflichtet, die Wohnung in einem "neutralen, für die Weitervermietung geeigneten Zustand" zu übergeben. Helle, neutrale Farben werden in der Regel akzeptiert. Wenn Ihr Mietvertrag jedoch explizit vorschreibt, dass die Wände weiß gestrichen sein müssen, ist diese Klausel oft unwirksam, insbesondere wenn Sie die Wohnung farbig übernommen haben.
2. Was bedeutet "besenrein" bei der Wohnungsübergabe?
"Besenrein" bedeutet, dass die Wohnung grob gereinigt übergeben wird. Dies umfasst das Entfernen von Müll und persönlichen Gegenständen sowie das grobe Kehren aller Räume. Badezimmer und Küche sollten in einem sauberen Zustand sein, und Rückstände wie Fett an Herd und Abzugshaube müssen entfernt werden. "Besenrein" verpflichtet Sie jedoch nicht zur gründlichen Reinigung von Fenstern oder zur Intensivreinigung von Bodenbelägen.
3. Wer ist für die Reparatur von kleinen Schäden zuständig?
Kleine Schäden, wie zum Beispiel Löcher in der Wand durch Nägel oder Schrauben, sollten in der Regel vom Mieter behoben werden, bevor er auszieht. Dies bedeutet das Verfüllen der Löcher und gegebenenfalls das Überstreichen. Größere Schäden, die durch Abnutzung entstanden sind, wie Kratzer auf dem Parkettboden, fallen dagegen oft in die Verantwortung des Vermieters, sofern diese nicht als übermäßige Abnutzung gelten.
4. Was kann ich tun, wenn der Vermieter nachträglich zusätzliche Renovierungsarbeiten verlangt?
Wenn Sie alle im Mietvertrag genannten Pflichten erfüllt und die Wohnung entsprechend übergeben haben, können Sie etwaige zusätzliche Forderungen des Vermieters ablehnen. Ein gemeinsam ausgefülltes und unterschriebenes Übergabeprotokoll dient als Nachweis, dass die Wohnung in einem vereinbarten Zustand übergeben wurde. Sollte der Vermieter nachträglich Forderungen stellen, ohne dass der Zustand im Protokoll vermerkt wurde, können Sie rechtlichen Rat einholen.