Mietwohnung - wann sind Haustiere erlaubt?
Sind in meiner Mietwohnung Haustiere erlaubt? Kann mein Vermieter Haustiere verbieten? Diese Fragen stellen sich viele Mieter vor dem Einzug oder auch während der Mietdauer. Generell sollten Sie sich Haustiere immer nur in Absprache mit dem Vermieter anschaffen, um späteren Ärger zu vermeiden. Ist der Streit jedoch einmal da, stellen sich dem Mieter und dem Vermieter allerdings die Fragen, ob und wenn ja welche Haustiere erlaubt und welche verboten werden können.
Grundsätzlich sind Haustiere erlaubt und dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden, wenn sie zu den Kleintieren zählen. Bei Hunden und Katzen kann dagegen eine Erlaubnis verlangt werden. Dies muss allerdings bereits im Mietvertrag geregelt sein. Ein generelles Verbot von Haustieren ist nicht gestattet.
Der Bundesgerichtshof hat bereits 1993 entschieden, dass eine Mietklausel, die Haustiere in der Mietsache generell ausschließt, verboten ist (BGH VII ZR 10/92). Ihr Vermieter kann Haustiere nicht generell verbieten. Das heißt aber nicht, dass alle Haustiere erlaubt sind.
Nach dem Urteil ist die Haltung von Haustieren erlaubt die zu den Kleintieren, wie z. B. Mäusen, Hamstern, Meerschweinchen, Wellensittichen oder Fischen, gehören.
Bei Hunden und Katzen sieht dies etwas anders aus. Im Jahr 2013 hat der BGH entschieden, dass auch hier ein generelles Verbot unzulässig ist (BGH VII ZR 168/12). Haustiere, die nicht in die Kleintierkategorie fallen, wurden zur Einzelfallentscheidung gemacht, wodurch der Vermieter immer abwägen muss, ob die Haltung eines Tieres unter bestimmten Umständen zulässig ist.
Bestimmte Tiere, wie Frettchen, Ratten und Papageien müssen gemeldet werden und Sie müssen für sie eine Genehmigung einholen. Exoten wie Echsen, Schlangen und Spinnen müssen generell nicht vom Vermieter geduldet werden. Hier müsste im Einzelfall der Richter entscheiden.
Bei einer Ablehnung einer Tierhaltung muss der Vermieter immer eine Begründung anbringen. Auch kann er bestimmte Voraussetzungen vorgeben, die für die Haltung eingehalten werden müssen. Ein Beispiel für solche Voraussetzungen kann eine Tierhaftpflichtversicherung sein.
Ausgenommen von den weiteren Regelungen sind Blindenhunde und alle Tiere, die zu einer Therapie gehören und als solche zugelassen und bescheinigt sind. Diese Haustiere sind erlaubt. Für sie ist keine Genehmigung erforderlich.
Sollten Haustiere, egal welcher Art, Schäden am Haus verursachen oder andere Mieter schädigen, kann eine Genehmigung jederzeit widerrufen und auch die Haltung von Kleintieren eingeschränkt werden.
Ob Haustiere erlaubt sind, hängt folglich von der Tierart und Ihrem Mietvertrag ab. Vermieter können nicht wahllos und ohne jede Begründung alle Haustiere verbieten. Wenn Sie mit einem Haustier einziehen möchten oder wenn Sie ein Haustier aufnehmen möchten, sprechen Sie vorab mir Ihrem Vermieter darüber. Häufig lässt sich eine Lösung finden, mit welcher alle Beteiligten leben können.
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